Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2026-10-21 Individuell ausgearbeitete Bedingungen für die Yukeqi-Plattform der CG Marketing GmbH. Erweiterte Arbeitsfassung zur anwaltlichen Prüfung: derzeit keine verbindliche Vertragsgrundlage. Vor dem Kundenstart müssen insbesondere Kanzlei- und Kostenmodell, Erfolgsnachweis, Zahlungsabwicklung sowie die wirksame Einbeziehung einschließlich Haftungs-, Sprach- und Gerichtsstandsregelung abschließend geprüft und umgesetzt sein. 1. Anbieter und Geltungsbereich Anbieter der Plattform Yukeqi ist CG Marketing GmbH, Gartengasse 25, 7083 Purbach am Neusiedler See, Österreich, FN 588222 h, Landesgericht Eisenstadt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Die künftige endgültige Fassung gilt nur, wenn sie vor Vertragsabschluss wirksam vereinbart wurde. Abweichende individuelle Vereinbarungen gehen vor. Diese Arbeitsfassung ändert keine bestehenden Verträge. Vertragspartner für die Plattformleistung ist ausschließlich die CG Marketing GmbH. Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter übernehmen durch die Vertragserfüllung keine persönliche Garantie, Bürgschaft oder sonstige eigene vertragliche Verpflichtung. Eine gesetzlich begründete persönliche Haftung wird dadurch nicht ausgeschlossen. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der CG Marketing GmbH; die bloße Ausführung eines Auftrags stellt keine Zustimmung dar. Individuell vereinbarte Leistungen und Zusagen bleiben maßgeblich. christoph@cg-marketing.at: mailto:christoph@cg-marketing.at +43 660 6500 847: tel:+436606500847 2. Technische Plattformleistung Yukeqi ermöglicht die Zuordnung öffentlicher Amazon.de-Produktrezensionen, eine technische Vorprüfung, die Auswahl von Fällen und die Dokumentation von Bearbeitungsständen, Nachrichten und Nachweisen. Der Kunde entscheidet selbst, welche Rezensionen er freigibt. Die Vorprüfung ist keine Rechtsberatung und stellt die Rechtswidrigkeit einer Rezension nicht verbindlich fest. Unvollständige oder zeitlich verzögerte öffentliche Daten sind möglich. Die bloße negative Bewertung eines Produkts begründet keinen Anspruch auf Entfernung. Die Leistungen der CG Marketing GmbH werden unter Beachtung der zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften und der für die jeweilige Maßnahme einschlägigen, veröffentlichten Amazon-Richtlinien erbracht. Rechtliche Einzelfallprüfungen und rechtliche Vertretung bleiben der gesondert beauftragten Kanzlei vorbehalten. Yukeqi entfernt keine Rezensionen selbst; über eine Beanstandung und die Entfernung entscheidet Amazon. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkret angenommenen Auftrag. Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst er weder die laufende Überwachung sämtlicher Rezensionen noch Kontowiederherstellung, Krisenmanagement, Produktkonformitätsprüfung, Steuerberatung, Fristenüberwachung oder die Verfolgung anderer Marktplätze. Gesetzliche Aufklärungs-, Schutz- und Warnpflichten sowie ausdrücklich übernommene Pflichten bleiben unberührt. Öffentliche Daten, automatische Einstufungen und automatisch erzeugte Übersetzungen können unvollständig, zeitversetzt oder fehlerhaft sein. Originalrezension, Produktbezug und Kundenunterlagen sind deshalb vor einer rechtlichen Maßnahme im Einzelfall zu prüfen. Die Verpflichtung zur sorgfältigen Plattformleistung und zur Korrektur eigener Fehler wird dadurch nicht eingeschränkt. 3. Gesondertes Kanzleimandat Rechtliche Prüfung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch eine dazu befugte Kanzlei auf Grundlage eines gesonderten Mandats zwischen Kunde und Kanzlei. Die Kanzlei entscheidet unabhängig über die rechtliche Bearbeitung und Annahme des Mandats. Die Registrierung und eine technische Fallfreigabe ersetzen weder Mandatsannahme noch gegebenenfalls erforderliche Vollmacht. Kanzlei, Leistungsumfang, Vergütung, Kostenträger und Datenschutzinformationen müssen vor der Mandatierung benannt und vereinbart sein. Gerichtliche Verfahren oder zusätzliche Leistungen werden nicht allein durch die Plattformregistrierung beauftragt. Fälle werden der beauftragten Kanzlei über das geschützte Kanzleidashboard zur Bearbeitung bereitgestellt. Express- und Guthabenfälle werden bevorzugt weitergegeben und von der Kanzlei priorisiert bearbeitet. CG Marketing GmbH kann rechtswidrige, nicht ausreichend belegte oder außerhalb des vereinbarten Umfangs liegende Aufträge vor Annahme ablehnen. Werden solche Umstände später bekannt, darf nur die betroffene Bearbeitung nach Maßgabe der Ziffern 7 und 9 ausgesetzt oder beendet werden. Eine entgeltliche Bearbeitung ohne erforderliche Beauftragung oder Vollmacht findet nicht statt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung, ein Rechtsmittel, eine zusätzliche Abmahnung oder die Abwehr von Gegenansprüchen ist nur nach gesonderter Aufklärung über Leistung und Kosten und gesonderter Beauftragung umfasst. Diese AGB begründen keine Kostenübernahme für solche zusätzlichen Verfahren. Eine individuell zugesagte Kostenübernahme bleibt bestehen; der vereinbarte Erfolgspreis wird nicht nachträglich um reguläre Kosten erhöht. 4. Konto und Freigaben Das kostenlose Konto und die technische Vorprüfung lösen für sich keinen kostenpflichtigen Entfernungsauftrag aus. Der Nutzer muss zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt sein, zutreffende Angaben machen und seine Zugangsdaten schützen. Vor einem entgeltlichen Auftrag müssen die ausgewählten Rezensionen, die konkreten Leistungen und der Preis bzw. verbindliche Höchstpreis einsehbar sein. Eingaben müssen vor dem Absenden geprüft und berichtigt werden können. Eine Bestätigung des technischen Eingangs ist noch keine Annahme eines Kanzleimandats. Beauftragung und Erklärungen dürfen nur durch vertretungsberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Personen erfolgen. Der Kunde hält Firmen-, Rechnungs- und Kontaktangaben aktuell, schützt Zugangsdaten, entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugriff und meldet erkannten Missbrauch unverzüglich. Allein die Nutzung eines Kontos begründet weder einen unwiderlegbaren Vollmachtsnachweis noch eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden. Registrierung und kostenlose Vorprüfung sind kein kostenpflichtiger Entfernungsauftrag. Der Kauf eines Guthabenpakets ist ein gesonderter Vorgang und beauftragt für sich noch keine bestimmte Rezension. Ein Entfernungsauftrag setzt die konkrete Freigabe der Rezensionen, des Leistungsumfangs und der Abrechnung über Standardpreis oder Guthaben sowie die Annahme durch CG Marketing GmbH voraus. Eine automatische Eingangsbestätigung ist nur bei ausdrücklicher Erklärung eine Annahme. Die gesonderte Mandatsannahme der Kanzlei bleibt erforderlich. Vertragsrelevante Erklärungen werden über einen vereinbarten, speicherbaren Kommunikationsweg übermittelt. Der Kunde prüft diese Nachrichten in angemessenen Abständen; gesetzliche Regeln über Zugang und Nachweis bleiben bestehen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu neuen Preisen, Leistungen oder AGB. 5. Erfolgsabhängige Plattformvergütung Die erfolgsabhängige Plattformvergütung entsteht nur, wenn Amazon die konkret beauftragte Rezension infolge der beauftragten Bearbeitung tatsächlich entfernt hat und dies nachvollziehbar dokumentiert ist. Standardfälle werden erst nach diesem Erfolg abgerechnet. Bei Guthabenfällen wird erst dann eine zuvor reservierte Einheit verbraucht; der gesonderte Paketkauf wird bereits vorab bezahlt (Ziffer 6). Bleibt der Fall erfolglos, fällt keine Standard-Erfolgsvergütung an und reserviertes Guthaben wird wieder verfügbar. Eine technische Eignungseinstufung, ein bloßer Statuswechsel oder eine vorübergehende technische Nichterreichbarkeit gelten nicht als Entfernung. Alle auf der Plattform als netto bezeichneten Preise sind Eurobeträge ohne eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer. Der vor Freigabe bestätigte Höchstpreis darf nicht überschritten werden. Bereits abgerechnete Entfernungen werden nicht nachträglich neu bepreist. Die Standardstaffel richtet sich nach der fortlaufenden Anzahl erfolgreicher Entfernungen: 1-20: 159 Euro; 21-120: 149 Euro; 121-300: 139 Euro; 301-500: 129 Euro; ab 501: 119 Euro netto je Rezension. Auch erfolgreiche Guthabenfälle zählen für diese Preisstaffel. Der Standardpreis bei Erfolg überschreitet nie die bei Freigabe bestätigte Obergrenze. Für Guthabenfälle gilt der beim Paketkauf vereinbarte Preis. Bestehende Aufträge behalten ihre vereinbarten Konditionen. Vor Auftragserteilung sind das konkrete Verfahren zur Dokumentation und Mitteilung des Erfolgs, die enthaltenen regulären Kanzleikosten und die verfügbaren Zahlungswege festzulegen. Für die Plattformvergütung gelten ergänzend Ziffer 5b und die ausdrücklich bestätigten Auftragskonditionen. Kein erfolgloser Auftrag wird durch diese AGB nachträglich kostenpflichtig. Bereits vor Auftragserteilung entfernte Rezensionen, reine Verschiebungen oder Zusammenführungen von Produktseiten sowie unabhängig von der beauftragten Bearbeitung erfolgte Löschungen begründen für sich keinen Vergütungsanspruch. Jede beauftragte Rezension wird für denselben Entfernungserfolg nur einmal abgerechnet. Automatische Statusanzeigen ersetzen keinen überprüfbaren Erfolgsnachweis. Standardfälle können einzeln oder gesammelt abgerechnet werden, stets erst nach dem jeweiligen dokumentierten Erfolg. Bei Guthaben werden Paketkauf und Verbrauch getrennt dokumentiert; für einen gedeckten Fall erfolgt keine zusätzliche Kartenabbuchung oder erneute Zahlungsforderung. Die steuerliche Belegausstellung bleibt davon unberührt. Nachvollziehbar bestrittene Erfolge werden anhand der Nachweise geprüft. Einwendungen werden nicht allein durch Ablauf einer kurzen Rügefrist ausgeschlossen; unstreitige Rechnungspositionen bleiben zahlbar. 5a. Spätere Wiederveröffentlichung nach Rechts- oder Richtlinienänderungen Der vergütungspflichtige Erfolg bezieht sich auf die tatsächliche, dokumentierte Entfernung der beauftragten Rezension gemäß Ziffer 5. Eine Garantie dafür, dass eine ordnungsgemäß entfernte Rezension auch nach späteren Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder einschlägiger Amazon-Richtlinien dauerhaft entfernt bleibt, wird nicht übernommen. Stellt Amazon eine zunächst erfolgreich entfernte Rezension ausschließlich aufgrund einer nach der Entfernung eingetretenen Änderung gesetzlicher Vorschriften oder einschlägiger Amazon-Richtlinien wieder online, bleibt der für die ordnungsgemäß erbrachte Leistung entstandene Vergütungsanspruch bestehen. Eine bereits gezahlte Vergütung wird aus diesem Grund nicht erstattet; ein Anspruch auf Minderung oder Gutschrift besteht aus diesem Grund ebenfalls nicht. Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Entfernung die Anforderungen nach Ziffer 5 erfüllte und die spätere Änderung als Ursache der Wiederveröffentlichung nachgewiesen ist. Diese Regelung erfasst keine Fälle, in denen bereits die ursprüngliche Erfolgsabrechnung unberechtigt war, die vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht wurde oder die Wiederveröffentlichung auf einer der CG Marketing GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zuzurechnenden Pflichtverletzung beruht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte, Schadenersatzansprüche nach Maßgabe von Ziffer 8a und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt. 5b. Zahlung, Verzug und Einwendungen Für Standardfälle wird die hinterlegte Karte nur auf Grundlage einer gesondert bestätigten Abbuchungserlaubnis nach dokumentierter erfolgreicher Entfernung und Rechnungsstellung mit dem vereinbarten Preis einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer belastet. Es gibt keine Vorautorisierung oder Reservierung des Auftragsbetrags. Die Erlaubnis kann für künftige Abbuchungen widerrufen werden; bestehende Forderungen bleiben bestehen. Ist ein anderer Zahlungsweg vereinbart, gilt mangels abweichender Vereinbarung ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang, nicht vor nachgewiesenem Erfolg. Für den freiwilligen Guthabenkauf gilt die Vorauszahlung nach Ziffer 6. Es entsteht kein Abonnement. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen unternehmerischen Verzugszinsen nach § 456 UGB: 9,2 Prozentpunkte über dem maßgeblichen Basiszinssatz, soweit der Kunde die Verzögerung zu verantworten hat; andernfalls die gesetzlich vorgesehenen niedrigeren Zinsen. Die Betreibungskostenpauschale von 40 Euro nach § 458 UGB sowie darüber hinausgehende notwendige, zweckentsprechende und verhältnismäßige Betreibungskosten können nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Dieselben Kosten werden nicht doppelt angesetzt. Der Kunde kann mit rechtskräftig festgestellten, von uns anerkannten oder unbestrittenen Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte wegen mangelhafter oder ausstehender Gegenleistung bleiben unberührt. Eine Rückbuchung oder ein Zahlungsdienstleisterverfahren entscheidet nicht abschließend über das Bestehen der zugrunde liegenden Forderung. Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist dürfen wir die Annahme weiterer Aufträge verweigern und noch nicht begonnene Leistungen aussetzen, soweit die offenen Beträge unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Laufende Fristen, berechtigte Kundenschutzinteressen und bereits übernommene Pflichten werden dabei berücksichtigt. Es werden keine erfolglosen Fälle als Ersatz für offene Rechnungen berechnet. 6. Guthabenpakete und Express-Einreichung Guthabenpakete ersetzen neue Mengenangebote und Mengeneinreichungen. Guthaben wird in Einheiten für erfolgreiche Bewertungsentfernungen geführt, nicht als frei verwendbares Eurokonto. Ein Guthaben deckt eine erfolgreiche Entfernung. Pakete werden vorab bezahlt und erst nach bestätigtem Zahlungseingang gutgeschrieben. Die bloße Anzeige oder Auswahl eines Pakets erzeugt kein verfügbares Guthaben. Der Paketkauf ist derzeit noch nicht freigeschaltet. Angebotene Pakete, jeweils netto pro Bewertung und netto gesamt: 25 × 139 Euro = 3.475 Euro; 50 × 119 Euro = 5.950 Euro; 100 × 99 Euro = 9.900 Euro; 250 × 89 Euro = 22.250 Euro; 500 × 79 Euro = 39.500 Euro. Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer kommt hinzu. Vor dem Kauf müssen Paketmenge, Einzelpreis, Gesamtpreis, Steuerbehandlung und Zahlungsbedingungen vollständig angezeigt und bestätigt werden. Es gelten die beim Kauf vereinbarten Konditionen; spätere Preisänderungen ändern bestehendes Guthaben nicht. Zum Start stehen zehn Standardplätze zur Verfügung; nach Prüfung ausreichend vieler erfolgreicher und vollständig bezahlter Fälle können 20, 30, 40 oder 50 Plätze freigeschaltet werden. Offene und noch unbezahlte Standardfälle belegen Plätze. Der Kunde wählt vor Einreichung zwischen Zahlung nach Erfolg, Guthaben und einer ausdrücklich bestätigten gemischten Zuordnung. Guthaben kann auch bei freien Standardplätzen genutzt werden. Die Zuordnung muss vor der Freigabe angezeigt werden. Ein Paket muss nicht in einer gemeinsamen Einreichung genutzt werden; die frühere Mindestmenge von 100 Bewertungen und Freischaltung nach zehn abgerechneten Fällen gelten für Guthabenpakete nicht. Bei Einreichung wird je Guthabenfall eine Einheit reserviert und steht während der Bearbeitung nicht für andere Fälle zur Verfügung. Erst der nach Ziffer 5 dokumentierte Erfolg verbraucht diese Einheit. Bei endgültig erfolglosem Abschluss wird sie wieder verfügbar. Eine Reservierung ist kein Verbrauch und eine Freigabe keine zusätzliche Gutschrift. Doppelte Verarbeitung desselben Erfolgs darf nicht zu doppeltem Verbrauch führen. Guthaben-Anträge werden ohne zusätzlichen Express-Aufpreis als Express behandelt. Die Priorisierung umfasst die Übergabe an die beauftragte Kanzlei und die Bearbeitung durch die Kanzlei. Die Bearbeitung bei Amazon bleibt unverändert. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder eine erfolgreiche Entfernung wird nicht garantiert. Der enthaltene Express-Service wird nicht zusätzlich per Karte berechnet. Standardfälle kann der Kunde bis zum Bearbeitungsstart der Kanzlei über die Plattform abbrechen. Express- und Guthabenfälle sind ab Einreichung beziehungsweise Umstellung auf Express über die Plattform nicht stornierbar. Gesetzliche Beendigungsrechte, berechtigte Einwendungen sowie Ansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben bestehen. Ein wirksam ohne Erfolg beendeter Fall führt nicht allein wegen seiner Bindung zum Guthabenverbrauch. Guthaben wird nicht ausgezahlt oder freiwillig zurückerstattet, ist nicht übertragbar und verfällt nicht. Eine Kontoschließung begründet keinen freiwilligen Auszahlungsanspruch. Zwingende gesetzliche Rückabwicklungs-, Gewährleistungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Bereits angenommene Mengenaufträge behalten ihre ursprünglichen Konditionen; es erfolgt keine automatische Umwandlung oder erneute Belastung. 6a. Express ohne Guthaben Bei ausdrücklich gewähltem Express ohne Guthaben werden 20 Euro netto pro erfolgreicher Entfernung zusätzlich zum bestätigten Standardpreis berechnet. Der bestätigte Höchstpreis bleibt bindend; bei ausbleibendem Erfolg fällt auch kein Express-Aufpreis an. Die Priorisierung und die Bindung nach ausdrücklicher Bestätigung entsprechen Ziffer 6. Bereits offene Aufträge können nur vor der ersten Kanzleiübergabe und nach gesonderter Preis- und Bindungsbestätigung umgestellt werden. Guthabenfälle enthalten Express bereits und werden nicht erneut aufpreispflichtig. 7. Kundenangaben, Mitwirkung und parallele Verfahren Der Kunde darf ausschließlich Rezensionen zu eigenen oder nachweisbar berechtigt vertretenen Produkten einreichen. Er stellt richtige Seller IDs, ASINs, Review-IDs, Vollmachten, Tatsachen und Nachweise bereit und weist auf Unsicherheiten hin. Auf begründete Anfrage sind erforderliche Vertretungs- und Berechtigungsnachweise vorzulegen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, gefälschte Unterlagen, unbegründete Rechtsverletzungsvorwürfe, Einschüchterung und Bewertungsmanipulation sind untersagt. Bereits laufende Beanstandungen, gerichtliche Verfahren, frühere Entscheidungen, Vergleichsvereinbarungen, Abmahnungen sowie parallele Beauftragungen anderer Dienstleister zur selben Rezension sind mitzuteilen, soweit sie für die Bearbeitung erheblich sind. Der Kunde informiert uns über eigene Löschanträge und ihm bekannt gewordene Änderungen oder Löschungen. Eine eigenständige Prüfungspflicht der CG Marketing GmbH oder der Kanzlei wird dadurch nicht auf den Kunden abgewälzt. Fehlen erforderliche Informationen oder Befugnisse, dürfen wir die betroffenen Schritte bis zur Klärung aussetzen und eine angemessene Mitwirkungsfrist setzen. Bearbeitungsfristen verlängern sich nur um die nachweislich dadurch verursachte Verzögerung, soweit diese nicht von uns zu vertreten ist. Nach Hinweis auf die Folgen und erfolglosem Fristablauf darf der betroffene Auftrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden. Allein daraus entsteht keine Erfolgsvergütung. Der Kunde übermittelt keine Amazon-Passwörter und keine für den Auftrag unnötigen personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse. Die Mitwirkungspflichten entbinden uns nicht von eigener Sorgfalt, der Prüfung erkennbarer Widersprüche oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. 7a. Ansprüche Dritter und Freistellung bei schuldhaften Kundenverstößen Verletzt der Kunde schuldhaft die Pflichten aus Ziffer 7 oder die Rechte Dritter durch von ihm bereitgestellte Inhalte oder Weisungen und wird CG Marketing GmbH deshalb berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde CG Marketing GmbH im Umfang seiner Verantwortlichkeit von diesen Ansprüchen frei. Erstattungsfähig sind auch erforderliche, angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Eine bloße unbegründete Behauptung eines Dritten löst keine Zahlungspflicht aus. Wir informieren den Kunden unverzüglich über den Anspruch und ermöglichen ihm eine angemessene Mitwirkung an der Abwehr. Ein kostenpflichtiges Anerkenntnis oder ein Vergleich zulasten des Kunden erfolgt nur mit dessen Zustimmung, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf. Notwendige fristwahrende Abwehrmaßnahmen bleiben möglich; Kosten sind zu belegen. Ein eigenes Mitverschulden der CG Marketing GmbH und das ihr zurechenbare Verhalten von Erfüllungsgehilfen werden berücksichtigt. Diese Freistellung erfasst keine eigenen Rechtsverstöße der CG Marketing GmbH, keine gesetzlich nicht abwälzbaren Sanktionen oder Geldbußen und keine verschuldensunabhängige Übernahme sämtlicher Geschäftsrisiken. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unverändert. 8. Ergebnis, Verfügbarkeit und Verantwortung Über die Entfernung auf Amazon entscheidet Amazon. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer, die Entfernung jeder Rezension, eine bestimmte Sternebewertung oder eine Umsatzsteigerung wird nicht zugesagt. Die Aussage zum Potenzial von über 50 % der schlechten Bewertungen bei den meisten Sellern ist keine Garantie für einen einzelnen Kunden oder Fall. Für die Plattformleistung und ein gesondertes Kanzleimandat bestehen unterschiedliche Verantwortungsbereiche. Die Verantwortlichkeit der beauftragten Kanzlei richtet sich nach dem gesonderten Mandat und den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine der CG Marketing GmbH gesetzlich zuzurechnende Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen wird dadurch nicht ausgeschlossen. Für die Haftung der CG Marketing GmbH gelten die gesetzlichen Regeln unter Berücksichtigung von Ziffer 8a. Nicht geschuldet sind eine bestimmte Anzahl löschbarer Bewertungen, ein vollständiger Datenbestand, ein bestimmtes Ranking, die Buy Box, eine unveränderte Bewertungsanzahl oder ein bestimmtes Verhältnis positiver zu negativer Bewertungen, sofern dies nicht individuell ausdrücklich vereinbart wurde. Prognosen und allgemeine Erfolgsangaben sind keine Zusage eines konkreten wirtschaftlichen Ergebnisses. Individuelle Leistungszusagen und gesetzliche Rechte wegen irreführender Angaben bleiben unberührt. 8a. Haftung, Amazon-Kontosperren und wirtschaftliche Schäden CG Marketing GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht und Art. 82 DSGVO. Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie richten sich nach deren Inhalt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die sorgfältige Verarbeitung der beauftragten Falldaten, die Beachtung wirksamer Kundenfreigaben und Preisgrenzen, die zutreffende Erfolgsabrechnung sowie der vertragsgemäße Schutz anvertrauter Daten. Für die leicht fahrlässige Verletzung solcher Pflichten bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. Diese Haftungsregel gilt auch für geltend gemachte Umsatz- oder Gewinnausfälle, entgangene Verkaufschancen, Ranking- oder Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenwiederherstellung sowie zusätzliche Lager-, Logistik- und Werbekosten. Diese Schadensarten sind bei Verletzung wesentlicher Pflichten oder in den im ersten Absatz genannten Fällen nicht pauschal ausgeschlossen. Amazon entscheidet eigenständig über Sperrung, Einschränkung und Deaktivierung von Verkäuferkonten oder Angeboten sowie über Veröffentlichung, Entfernung, Zuordnung und Sichtbarkeit von Rezensionen. Wir übernehmen keine Garantie für den Fortbestand eines Kontos, eines Angebots oder einer Amazon-Entscheidung. Für Schäden aus Maßnahmen, denen keine uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zurechenbare Pflichtverletzung zugrunde liegt, haften wir nicht. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich im selben Umfang auf vertraglich begründete Ansprüche gegen unsere Organe und Mitarbeiter aus ihrer Tätigkeit für uns; zwingende gesetzliche Eigenhaftung bleibt unberührt. Die gesetzlichen Regeln über Gewährleistung, Kausalität, Beweislast und Mitverschulden werden durch diese Ziffer nicht zulasten des Kunden verändert. 8b. Verfügbarkeit, Drittanbieter und außergewöhnliche Störungen Eine lückenlose Verfügbarkeit der Plattform, eine unveränderte Schnittstelle von Amazon oder Datenlieferanten, der ununterbrochene Abruf aller Rezensionen und eine feste Bearbeitungsdauer werden ohne gesonderte Zusage nicht geschuldet. Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen erfolgen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen und werden, soweit planbar und wesentlich, angekündigt. Außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegende, auch bei gebotener Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse können die betroffene Leistung vorübergehend hindern, etwa behördliche Verbote, großflächige Netzstörungen oder Naturereignisse. Ein Cyberangriff, eine Schnittstellenänderung oder der Ausfall eines von uns eingesetzten Dienstleisters ist nicht automatisch höhere Gewalt. Für eigene Sicherheits-, Auswahl-, Organisations- oder Vorsorgefehler sowie gesetzlich zurechenbares Verhalten Dritter bleiben wir nach Ziffer 8a verantwortlich. Wir informieren über wesentliche Störungen, begrenzen ihre Auswirkungen und setzen zumutbare Maßnahmen zur Wiederaufnahme. Verzögerungen befreien nur im tatsächlich betroffenen Umfang und für deren Dauer von der rechtzeitigen Leistung. Zwingende Rechte und Rechte zur Beendigung wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit bleiben bestehen. Nicht erfolgreich entfernte Rezensionen werden wegen einer Störung nicht kostenpflichtig. 8c. Fehlermeldungen, Nachweise und Schadensminderung Der Kunde soll erkennbare Fehler, falsche Zuordnungen, unberechtigte Freigaben, Sicherheitsvorfälle und strittige Erfolgsanzeigen nach Kenntnis ohne schuldhaftes Zögern unter Angabe des betroffenen Vorgangs melden. Wir erhalten Gelegenheit zur Prüfung und, soweit rechtlich erforderlich und zumutbar, zur Behebung. Dringende Schutzmaßnahmen, gerichtliche Rechte und gesetzliche Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt. Beide Parteien treffen zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung eines drohenden Schadens. Der Kunde bewahrt eigene Originalunterlagen auf und sichert ihm bereitgestellte, zugängliche Abschlussnachweise, soweit ihm dies zumutbar ist. Dies ersetzt nicht unsere vertraglichen oder gesetzlichen Sicherungs- und Aufbewahrungspflichten. Eine versäumte Mitwirkung führt nicht automatisch zum Anspruchsverlust; ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Regeln beurteilt. Statusprotokolle, Zeitstempel und gespeicherte Nachweise können zur Klärung dienen, sind aber kein unwiderlegbarer Beweis. Es gelten die gesetzlichen Beweislast- und Verjährungsregeln. Eine ausschließliche Beweiswirkung eigener Systemaufzeichnungen wird nicht vereinbart. 9. Sperrung, Beendigung und laufende Aufträge Bei konkreten Anhaltspunkten für Kontomissbrauch, fehlende Befugnisse, rechtswidrige Inhalte oder eine erhebliche Gefährdung der Plattform dürfen wir den betroffenen Zugriff oder die betroffene Bearbeitung vorübergehend beschränken. Die Maßnahme muss erforderlich und verhältnismäßig sein; bei akuter Gefahr darf sie sofort erfolgen. Wir informieren über Grund und erforderliche Abhilfe, soweit dadurch keine gesetzliche Pflicht oder berechtigte Sicherheitsmaßnahme gefährdet wird, und heben die Beschränkung nach Wegfall des Grundes auf. Das kostenlose Plattformkonto kann vom Kunden jederzeit für die Zukunft geschlossen werden. Wir können die kostenlose Kontobereitstellung mit einer Frist von 30 Tagen beenden. Bereits angenommene entgeltliche Einzelaufträge werden dadurch nicht aufgehoben; sie werden vertragsgemäß abgewickelt oder gesondert wirksam beendet. Das beiderseitige Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen; bei behebbaren Verstößen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen. Kontoschließung, Widerruf einer Vollmacht und Beendigung des Kanzleimandats sind getrennte Erklärungen. Eine in der Plattform gestellte Stoppanfrage widerruft nicht automatisch gegenüber der Kanzlei eine Vollmacht und kann bereits an Amazon übermittelte Schritte nicht technisch rückgängig machen. Wir bearbeiten eine wirksame Stoppanfrage unverzüglich im Rahmen unserer Pflichten. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte werden nicht ausgeschlossen. Entsteht nach wirksamer Beendigung noch ein nachweisbarer Entfernungserfolg aus zuvor rechtmäßig beauftragten und ausgeführten Maßnahmen, bleibt die vereinbarte Erfolgsvergütung für diesen Erfolg geschuldet; es erfolgt keine Doppelabrechnung. Diese Regel erfasst keine unberechtigt fortgeführte Bearbeitung. Eine pauschale Stornovergütung, Vergütung für erfolglose Fälle oder Vorauszahlung entsteht durch die Beendigung nicht. Bei Beendigung werden vorhandene und rechtmäßig herauszugebende Kundendaten auf Anfrage in einem verfügbaren gängigen Format bereitgestellt; gesetzliche Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen. Eine Löschung erfolgt nicht zur Vereitelung berechtigter Nachweis- oder Herausgabeansprüche. Bei wirksamer Beendigung werden reservierte Einheiten ohne abrechenbaren Erfolg wieder freigegeben. Bereits rechtmäßig verbrauchte Einheiten bleiben vorbehaltlich gesetzlicher Korrektur- oder Erstattungsansprüche verbraucht. Unverbrauchtes Guthaben wird nach Ziffer 6 gesondert abgewickelt und nicht allein durch Kontoschließung gelöscht. 10. Datenschutz und Vertraulichkeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird gesondert unter Datenschutz & Cookies erläutert. Diese AGB ersetzen weder eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch eine gesetzlich notwendige Information oder Rechtsgrundlage. Rechte betroffener Personen, aufsichtsbehördliche Befugnisse und zwingende Haftung werden nicht eingeschränkt. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Falldaten vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarte Abwicklung und berechtigte Rechtswahrnehmung. Erforderliche Offenlegungen an ordnungsgemäß eingebundene Dienstleister, bevollmächtigte Berater, Behörden und Gerichte bleiben zulässig. Bereits öffentlich bekannte oder unabhängig rechtmäßig erlangte Informationen sind ausgenommen. Die Vertraulichkeit verbietet weder wahrheitsgemäße öffentliche Bewertungen noch gesetzlich geschützte Hinweise, Beschwerden oder die Rechtsverfolgung. Eine Nutzung von Namen, Logo oder Fällen des Kunden als Referenz bedarf einer gesonderten Erlaubnis. 11. Nutzungsrechte, Schutz der Plattform und Änderungen Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform für den vereinbarten Geschäftszweck zu nutzen. Untersagt sind die Umgehung von Zugangsbeschränkungen, unbefugter Zugriff auf fremde Daten, absichtliche Systemüberlastung sowie unerlaubte Weiterveräußerung des Zugangs. Gesetzlich unabdingbare Nutzungsbefugnisse und ausdrücklich erlaubte Schnittstellennutzung bleiben unberührt. An vom Kunden bereitgestellten Unterlagen erhält CG Marketing GmbH nur die zur vereinbarten Verarbeitung, Weitergabe an die gesondert beauftragte Kanzlei und erforderlichen Nachweisführung benötigten Nutzungsbefugnisse. Eine allgemeine Rechteübertragung oder Erlaubnis zur Werbung entsteht nicht. Neue AGB oder Preise gelten für zukünftige Aufträge erst nach wirksamer Vereinbarung. Bestehende Preisobergrenzen und angenommene Leistungszusagen werden durch eine Websiteänderung nicht geändert. Erforderliche technische Anpassungen dürfen vereinbarte Kernleistungen nicht entwerten. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für uns günstigste noch zulässige Regel ersetzt; es gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. 12. Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand Für den Plattformvertrag wird österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Zwingend anwendbare Vorschriften anderer Rechtsordnungen und gesetzliche Rechte Dritter bleiben unberührt. Die Rechtswahl bestimmt nicht das Recht des gesonderten Kanzleimandats oder die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Rezension. Für Streitigkeiten aus dem Plattformvertrag wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr das für den Sitz der CG Marketing GmbH in Purbach am Neusiedler See sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Diese Vereinbarung setzt eine nach den jeweils anwendbaren Regeln wirksame, dokumentierte Zustimmung voraus. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten und gesetzlich zulässiger einstweiliger Rechtsschutz bleiben unberührt. Die maßgebliche Vertragssprache soll Deutsch sein. Ein Vorrang der deutschen Fassung gilt nur, wenn die deutsche Fassung und die gewünschte englische oder chinesische Übersetzung vor Vertragsschluss vollständig zugänglich waren und dieser Sprachvorrang ausdrücklich vereinbart wurde. Individuelle Zusagen und gesetzliche Rechte bei widersprüchlichen oder fehlerhaften Übersetzungen bleiben unberührt. Die Vertragsfassung muss vor Zustimmung gespeichert oder gedruckt werden können. yukeqi-legal-draft-2026-10-21-credits-r2